Friedersdorf b. Pulsnitz: Belästigung durch Rauch

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Weil sich Anwohner durch die starke Rauchentwicklung gestört und in der Nutzung ihrer eigenen Grundstücke beeinträchtigt fühlten, haben sie am Sonntagmittag die Polizei auf den Plan gerufen. Ein 48-Jähriger hatte in Friedersdorf auf seinem Grund und Boden Gartenabfälle verbrannt und dabei offenbar die Nachbarschaft „geräuchert“. Gegen ihn wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Zur „Erinnerung“ ein Auszug aus der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV), hier schreibt § 4 vor:

(1) Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken können ausnahmsweise verbrannt werden, wenn eine Entsorgung … nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

(2) Dabei ist zu beachten:
1. es dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder der Nachbarschaft eintreten, insbesondere nicht durch Rauchentwicklung oder Funkenflug,
2. zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden,
3. das Verbrennen ist vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr, höchstens während zwei Stunden täglich zulässig,
4. es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
a) 1,5 km von Flugplätzen,
b) 200 m von Autobahnen,
c) 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.

Quelle: PD Görlitz