Ostsachsen: Wegen Vogelpest – Geflügel muss nach Drinnen!

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Das Landratsamt Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat am 04.12.2014 zum Schutz gegen die Geflügelpest eine Amtstierärztliche Allgemeinverfügung erlassen. Darin wurden Risikogebiete festgelegt, in denen die Freilandhaltung von Geflügel nicht gestattet ist. Diese befinden sich an folgenden Gewässern einschließlich eines Ufersaums von 500 m:

  • Bernsteinsee (Speicherbecken Burghammer)
  • Blunoer Südsee
  • Erikasee (Restsee Laubusch)
  • Geierswalder See (Speicherbecken Koschen)
  • Graureihersee (Knappenrode)
  • Knappensee
  • Neubauteich 4 Lohsa (Kippenteich)
  • Neuwieser See (Spreetal)
  • Partwitzer See (Skadower See)
  • RL Friedersdorf (Speicherbecken Lohsa I)
  • Sabrodter See (Spreetal)
  • Scheibe-See (Restsee Scheibe)
  • Silbersee; RL Mortka (Speicherbecken Lohsa I)
  • Speicherbecken Dreiweibern
  • Speicherbecken Lohsa II
  • Spreetaler See
  • Deutschbaselitzer Großteich
  • Stausee Bautzen und
  • Olbasee

 
Das Risiko der Übertragung von Influenzaviren von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingeschätzt. Damit ist das Risiko vor allem an den großen stehenden Gewässern im Landkreis gegeben, bei denen sich Zugvögel aus dem Norden und Osten Europas in großer Zahl sammeln und rasten.
Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie in den Aushängen an den Verwaltungsstandorten Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda oder im Internet unter www.landkreis-bautzen.de.